Lübbe Tepe (Hof): Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahre 1723 führt der freie Erbkötter Adam Lübke Tepe den Hof.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57304 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref><ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126">Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): '''Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v56963 Digitalisat] bei Arcinsys</ref> | |||
Der Hof umfasst zu dieser Zeit: | |||
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* Heideland: 0(27) Scheffel | |||
* Summe: 2 Malter, 5 Scheffel, 1 Viertel, 1 Becher.<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30"></ref><ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126"></ref> | |||
Im Jahre 1772 war Lübbe Tepe frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 6 Maltern, 4 Scheffeln und 39 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 9,02 Hektar entspricht.<ref name="Hollage 750 Jahre">Pott, Josef (2000): ''Die Landwirtschaft in der Hollager Mark.'' in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): '''Hollage - so wie es ist und war'''. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.</ref> | Im Jahre 1772 war Lübbe Tepe frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 6 Maltern, 4 Scheffeln und 39 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 9,02 Hektar entspricht.<ref name="Hollage 750 Jahre">Pott, Josef (2000): ''Die Landwirtschaft in der Hollager Mark.'' in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): '''Hollage - so wie es ist und war'''. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.</ref> | ||
Version vom 14. November 2021, 22:04 Uhr
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Übersicht
Anschrift: Alte Anschrift: Heutiger Eigentümer: Tepe Heutige Nutzung: Namensformen: Lübbe Tepe Namensursprung: siehe Tepe_(Familienname) Weitere Hofnamen: Tepe Erste Erwähnung: Früherer Hofstatus: Erbkötter Koordinaten N/O:
Entwicklungsgeschichte
Frühe Neuzeit
Reformation und Glaubensspaltung
Im Jahre 1540 bewirtschaftete Tepe Lubbe den Hof.[1] Im Jahre 1601 wurde der Hof dann von Tepe Lubbe und mit Sohn Erpe Lubbe betrieben.[1]
Während des Dänisch-niedersächsischen Krieges hielt der schon 1625 vom protestantischen Rat der Stadt Osnabrück gewählte katholische Bischof Franz Wilhelm von Wartenberg die Stadt 1628 unter Belagerung. Nach seinem Einzug erzwang er die Aufnahme einer Besatzung von 1.600 Mann und begann den Bau der Petersburg als Verteidigungsanlage.[2] Zur Finanzierung verlangte er von der Stadt eine wöchentliche Kontributionszahlung von 3.000 Reichstalern, die von den Vögten eingetrieben wurden. Die Belastungen für die Höfe im Kirchspiel Wallenhorst waren also sehr hoch und viele dürfen in dieser Zeit als mehr oder weniger verarmt gelten. Im Kontributionsregister für die Wochen ab September 1628 wird Lübbe Tepe als pauper geführt und darf daher als zahlungsunfähig gelten.[3] Ebenso wird der Hof für die Zeit vom 9. Dezember 1628 bis Ostern 1629 (15. April) als pauper geführt.[3] Für die Zeit ab Ostern 1629 hatten Erbkötter für 55 Wochen zwei Schillinge zu zahlen, allerdings sind bei Lübbe Tepe keine Zahlungen, wohl aber der Vermerk pauper verzeichnet, so dass der Hof für diesen Zeitraum als nicht zahlungsfähig gelten darf.[4]
Aufklärung
Im Jahre 1723 führt der freie Erbkötter Adam Lübke Tepe den Hof.[5][6] Der Hof umfasst zu dieser Zeit:
- Gartenland: 2(2) Scheffel
- Saatland: 2 Malter, 29(41) Scheffel
- Heideland: 0(27) Scheffel
- Summe: 2 Malter, 5 Scheffel, 1 Viertel, 1 Becher.[5][6]
Im Jahre 1772 war Lübbe Tepe frei. Im Rahmen der Landvermessung des Fürstbistums Osnabrück durch Johann Wilhelm duPlat 1784-1790 wurde der Erbkötter mit 6 Maltern, 4 Scheffeln und 39 Qudratruthen vermessen, was einer Fläche von 9,02 Hektar entspricht.[7]
20. Jahrhundert
Der Hof umfasste 1913 eine Fläche von 5 Hektar.[1]
Gebäude und Bewohner
Viehstand
- 1561: 1 Kuh, 1 Rind, 21 Schafe, 4 Schweine, 2 Pferde, 1 Enter.[8]
Ahnengalerie
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Jellinghaus, Hermann (1924): Nachrichten über Dörfer und Bauernhöfe um Osnabrück, J. G. Kisling Verlag, Osnabrück.
- ↑ Joseph, Martin (1998): Die Vogtei Wallenhorst im Dreißigjährigen Krieg: 1618-1648 Ereignisse, Folgen und Auswirkungen des Westfälischen Friedens, Hrsg. Gemeinde Wallenhorst, Steinbacher Druck, Osnabrück.
- ↑ 3,0 3,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Diverse Schatz- und Kontributionssachen 1628-1703, Wallenhorst 1628/29 ab Bl. 18, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 31 als Digitalisat bei Arcinsys Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „NLA OS Rep 100 Abschnitt 88, Nr. 31“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück: Schatz- und Kontributionsregister der Kirchspiele Rulle und Wallenhorst, 1628 - 1653, als Digitalisat bei Arcinsys
- ↑ 5,0 5,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723, NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als Digitalisat bei Arcinsys.
- ↑ 6,0 6,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als Digitalisat bei Arcinsys
- ↑ Pott, Josef (2000): Die Landwirtschaft in der Hollager Mark. in: Arbeitskreis 750 Jahre Hollage (Hrsg): Hollage - so wie es ist und war. Weser-Ems-Informationen Verlagsgesellschaft mbH, Osnabrück.
- ↑ Albers, Andreas (2016): Ein Viehschatzregister aus dem Jahre 1561, in: Bürgerverein Wallenhorst e.V. (Hrsg.), Wallenhorster Geschichten, Band 3, S. 27-33, Druckhaus Bergmann GmbH, 2016, ISBN 978-3-9815941-2-6.