Deprecated: Setting $wgAllowImageTag to true is deprecated since MediaWiki 1.35 in /var/www/html/includes/debug/MWDebug.php on line 381 Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation: Unterschied zwischen den Versionen – wiki
##[[Grafschaft Fagnolle]] (Herrschaft, seit 1770 Grafschaft, 1787 zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis)<ref>[[http://nl.wikipedia.org/wiki/Graafschap_Fagnolle|Artikel ''Graafschap Fagnolle'' in der Niederländischen Wikipedia (30.10.2008)]]</ref>
##[[Grafschaft Fagnolle]] (Herrschaft, seit 1770 Grafschaft, 1787 zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis)<ref>[http://nl.wikipedia.org/wiki/Graafschap_Fagnolle|Artikel ''Graafschap Fagnolle'' in der Niederländischen Wikipedia (30.10.2008)]</ref>
## die [[Reichsritterschaft|Reichsritter]] und die [[Reichsdorf|Reichsdörfer]] (noch zu ergänzen):
## die [[Reichsritterschaft|Reichsritter]] und die [[Reichsdorf|Reichsdörfer]] (noch zu ergänzen):
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Version vom 30. Oktober 2008, 16:13 Uhr
(Dieser Artikel muss durch die Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge und begleitende Übersichtskarten weiter ausgebaut werden.)
Heiliges Römisches Reich (kurz: HRR), später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ist die offizielle Bezeichnung für das Reich, das sich 962 mit der Regentschaft von Otto I. aus dem karolingischen Ostfrankenreich herausbildete.
Die Formel Imperium Romanum (Römisches Reich) ist seit der Krönung Karls des Großen im Jahr 800 zum Kaiser mit dem Kaisertitel verknüpft. Kaiser konnte nur werden, wer zuvor zum König von Italien gekrönt worden war.
Zur Zeit Kaiser Friedrichs I. taucht 1157 der Zusatz Sacrum (Heilig) in der Kaisertitulatur auf.
In deutschsprachigen Urkunden tritt die Wendung Sacrum Imperium Romanum (Heiliges Römisches Reich) erstmals im Jahr 1254 auf (Karl IV.).
1438 erscheint erstmals der Zusatz Nationis Germanicae.
Erst seit dem Jahr 1512 ist Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) die offizielle Bezeichnung des Reiches.
Bedeutung
Es handelt sich beim HRR keineswegs um einen Staat, sondern vielmehr um ein Konglomerat von vielen einzelnen Herrschaftsbereichen. Die Reichsfürsten wählten aus ihrer Mitte einen deutschen König (vergleiche Kurfürst). Dieser beanspruchte die Kaiserkrone.
(muss weiter ausgebaut werden)
Das Gebiet
Reichskreise
Nach der Reichsreform von 1500 bzw. 1512 wurde das Reich in zunächst sechs, später zehn Reichskreise eingeteilt.
Zum Ende des HRR stellte sich die Einteilung etwa wie folgt dar:
Mit der Rezeption des des römischen Rechts beginnt der Aufstieg der gelehrten Richter. Die beiden obersten Reichsgerichte waren das Reichskammergericht seit 1495 als vom Kaiser unabhängiges Gericht und seit 1498 mit diesem konkurrierend der Reichshofrat.
Während die Akten und Unterlagen des Reichshofrates (mit wenigen Ausnahmen) noch in Wien zentral gelagert werden, wurden die Akten und Unterlagen der Reichskammergerichte den regional zuständigen Landesarchiven übergeben und stehen dort zur Einsicht bereit. In vielen Fällen gibt es dazu umfangreiche Findbücher (Repertorien).