GOV-Daten Lippische Landeskirche: Unterschied zwischen den Versionen

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=Organisation=
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Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem [1] Artikel 4
Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1"> Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (''VLLK''). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 4


Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. [1] Artikel 10
Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 10


Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem [1] Artikel 9
Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 9


Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem [1] Artikel 78
Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. ''VLLK''<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 78


=Historie der Strukturreformen=
=Historie der Strukturreformen=
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==Religion==
==Religion==


Die Lippische Landeskirche is eine der unierten Kirchen. ihre gemeinden gehören entweder dem
Die Lippische Landeskirche ist eine der unierten Kirchen. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:
* Evangelisch-lutherischen Bekenntnis: lu
* Evangelisch-lutherisch: lu
oder dem
* Evangelisch-reformiert: rf
* Evangelisch-reformierten Bekenntnis: rf
an.


Die Landeskirche selber hat als Bekenntnis das
Die Landeskirche selber hat als Bekenntnis das
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==Beziehung zu Archiven==
==Beziehung zu Archiven==


= Gesetze=
= Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern '''''ausschliesslich''''' innerhalb dieses Artikels gültig!</ref> =
[1] Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998. In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘
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=Bearbeiter=
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Version vom 1. Januar 2012, 10:00 Uhr

GOV-Hauptseite > GOV/Projekt > GOV-Datenerfassungen > GOV-Daten Lippische Landeskirche

Projekt GOV
hier: GOV-Daten Lippische Landeskirche

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Organisation

Die kleinste Organisationseinheit der Lippischen Landeskirche ist die Kirchengemeinde als Orts-, Anstalts- oder Personalgemeinde. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1"> Verfassung der Lippischen Landeskirche vom 17. Februar 1931, in der Neufassung vom 23. November 1998 (VLLK). In: Dieter Kraus (Hrsg.) (2001): Evangelische Kirchenverfassungen in Deutschland. Textsammlung mit einer Einführung. Berlin: Duncker & Humblot. ‚‘‘Berücksichtigt den bis 1. September 2000 verkündeten und bis spätestens zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Verfassungs(änderungs)texte ‘‘</ref> Artikel 4

Umfangreiche Kirchengemeinden können in Pfarrbezirke aufgeteilt werden. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 10

Die Kirchengemeinden sind unter Wahrung ihres Bekenntnisstands in Klassen zusammengefasst. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 9

Die Klassen bilden die Landeskirche. Gem. VLLK<ref group="RQ" name="RQ1" /> Artikel 78

Historie der Strukturreformen

Modellierung im GOV

Religion

Die Lippische Landeskirche ist eine der unierten Kirchen. Ihre Gemeinden gehören einem der folgenden Bekenntnisse an:

  • Evangelisch-lutherisch: lu
  • Evangelisch-reformiert: rf

Die Landeskirche selber hat als Bekenntnis das

  • unierte: un

Modellierung der kirchlichen Organisation

(Organisationseinheit => GOV-Objekt)

Beziehungen zwischen Objekten der kirchlichen Organisation

Beziehung zu Objekten der staatlichen Verwaltung und zu Gebäuden

Beziehung zu Archiven

Rechtsquellen <ref>Kursive Abkürzungen von Gesetzen oder Verordnungen sind nicht offiziell, sondern ausschliesslich innerhalb dieses Artikels gültig!</ref>

<references group="RQ"/>

Bearbeiter


<references />