Oldenburg (Oldenburg): Unterschied zwischen den Versionen
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* Seit 1345 Stadtgericht unter Vorsitz eines vom Grafen ernannten Stadtrichters. Beisitzer (Kornoten) Bürger (anfangs auch Burgmannen), darunter 6 Vertreter des Rates. Urteilsfinder (ordelslude) vom Richter aus dem „Umstande" bestellte Bürger. | * Seit 1345 Stadtgericht unter Vorsitz eines vom Grafen ernannten Stadtrichters. Beisitzer (Kornoten) Bürger (anfangs auch Burgmannen), darunter 6 Vertreter des Rates. Urteilsfinder (ordelslude) vom Richter aus dem „Umstande" bestellte Bürger. | ||
* Seit 1690 hatte die Stadt auch die „Jurisdiktion vor den Toren". | |||
Nächste Berufungsstelle Bürgermeister und Rat, oberste im Mittelalter der Rat zu Bremen, in peinlichen Sachen vom Grafen beansprucht, daher mehrfach Kompetenzstreitigkeiten. Nachdem der Graf 1561 im Niedergericht als höchste Instanz in allen Berufungsfragen anerkannt, Aufhören der Rechtsbelehrungen von Bremen, seit 1587 Befragung juristischer Fakultäten im Einverständnis mit dem gräflichen Obergericht. Todesurteile bedurften gräflicher Bestätigung. Seit 1581 Stadtrichter gelehrte Juristen, im 16. Jh. Eindringen römischen Rechts. Nachdem 1680 dem Rat auch das Niedergericht übertragen, keine gräflichen Stadtrichter mehr ernannt. Bürgermeister (seit 1694 einer ein Rechtsgelehrter), Ratsherren und der seit 1593 rechtsgelehrte Syndikus bilden fortan ohne Kornoten und Umständer das Stadtgericht. Seit 1635 Ort des Gerichts ständig das Innere des neuen Rathauses. In französischer Zeit 1811-13 Tribunal. 1814 Erneuerung des Stadtgerichts als Funktion des Stadtmagistrats, 1833 aufgehoben, seine Gerichtsbarkeit dem Landgericht übertragen. | Nächste Berufungsstelle Bürgermeister und Rat, oberste im Mittelalter der Rat zu Bremen, in peinlichen Sachen vom Grafen beansprucht, daher mehrfach Kompetenzstreitigkeiten. Nachdem der Graf 1561 im Niedergericht als höchste Instanz in allen Berufungsfragen anerkannt, Aufhören der Rechtsbelehrungen von Bremen, seit 1587 Befragung juristischer Fakultäten im Einverständnis mit dem gräflichen Obergericht. Todesurteile bedurften gräflicher Bestätigung. Seit 1581 Stadtrichter gelehrte Juristen, im 16. Jh. Eindringen römischen Rechts. Nachdem 1680 dem Rat auch das Niedergericht übertragen, keine gräflichen Stadtrichter mehr ernannt. Bürgermeister (seit 1694 einer ein Rechtsgelehrter), Ratsherren und der seit 1593 rechtsgelehrte Syndikus bilden fortan ohne Kornoten und Umständer das Stadtgericht. Seit 1635 Ort des Gerichts ständig das Innere des neuen Rathauses. In französischer Zeit 1811-13 Tribunal. 1814 Erneuerung des Stadtgerichts als Funktion des Stadtmagistrats, 1833 aufgehoben, seine Gerichtsbarkeit dem Landgericht übertragen. |
Version vom 16. April 2013, 09:11 Uhr
Dieser Artikel behandelt die Stadt Oldenburg im ehemaligen Land Oldenburg, offizieller Name: Stadt Oldenburg (Oldenburg), postalisch Oldenburg (Oldb).
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Vorlage:Begriffserklärungshinweis Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Niedersachsen > Kreisfreie Stadt Oldenburg
Name
- 1108 Aldenburg, 1243 Aldenborg, 1312 Aldenborch. Friesisch Omersburch = Ammer-burg, Burg des Ammergaues (11. Jhdt.). [1]
Landschaftslage
Oldenburg liegt in einer Niederung am linken Ufer der Hunte, an der Mündung der Haaren. Die älteren Stadtteile liegen zwischen Mündungsarmen der Haaren in 3 m Höhe, die neue-ren Stadtteile dehnen sich am Südosthang der ostfriesisch-oldenburgischen Geestplatte in 5-10 m Höhe aus.
Auf der trockenen Geest verlaufen seit alter Zeit die Friesland und Westfalen verbindenden Heerstraßen und überschreiten bei 0ldenburg die Hunte auf einem künstlich aufgeworfenen Damm. Nur zur Sommerzeit war es früher möglich, den Fluß durch eine „Drögte" bei Drielake zu überqueren. [2]
Ortsursprung
Oldenburg entstand als Grenzfeste des zeitweilig friesischen Ammergaus gegen den westfälischen Lerigau und den engrischen Largau, die am Hunteknie zusammenstießen. Die von den ammerschen Grafen erbaute Burg lag am Endpunkt der von Jever nach Süden führenden freien friesischen Heerstraße, in der 9. gemeinfriesischen Küre (um 1050-85) Omeresburg geheißen. Sie gehörte 1108 dem Grafen Egilmar I. im Grenzgebiet von Sachsen und Friesland (in confinio Saxonie et Frisie) und wurde um 1150 zum dauernden Wohnsitz der ammerschen Grafen erhoben. Der sächsische Name Aldenburg bürgerte sich ein; nach ihr nennt sich das Grafengeschlecht seit 1149. Die auf einem Werder zwischen Hunte und Haaren gelegene Burg, unter Ausnutzung der naturgegebenen Moorpaß- bzw. Furtlage errichtet, beherrschte völlig den Verkehr, der von Süden kommend die Hunteniederung auf dem „Damm" überschritt und den Burghof passieren mußte.
Nördlich des Grafenwerders bildete sich im Schutz der Burg eine Handwerker- und Kaufmannssiedlung. Erster Pfarrer erwähnt 1237, zwei Jahrmärkte 1243 genannt. Schon 1275 waren zum Schutz der Siedlung Mauern vorhanden. Der Markt diente dem Warenaustausch westfälischer Kaufleute mit den friesischen Pferde-, Butter- und Käsehändlern. Starker Aufschwung des Markts durch Geleitsbriefe bis nach Dortmund und Utrecht. 1299 Oppidum, 1305 civitas, 1334 „stat“ genannt.
Stadtgründung
Verleihung des bremischen Stadtrechts durch Graf Konrad I. von 0ldenburg 1345: „dat wi de stat to Oldenborch hebbet vryg gegeven". Civitas Oldenburgensis 1345. Gerichtsstätte vor bzw. in der Steinlaube des Rathauses (Rose).
Stadtsiedlung
Bevölkerung
- Oldenburg (Oldenburg)/Bevölkerung, Einwohnerzahlen, Seuchen (Pest), Verzeichnisse.
- Anliegen A-Z, Stadt Oldenburg: Ahnenforschung
- Familienforschung: Im Archiv des Ev.-luth. Oberkirchenrates stehen Microfiche aller Kirchenbücher der ev.-luth. Kirchengemeinden des ehemaligen Herzogtums Oldenburg bis ca. 1811 zur Verfügung.
- Katholiken: Fundgrube, Infos für Familienforscher im Offizialatsarchiv in Vechta
Sprache
Urkundensprache bis um 1330 latein, dann mittelniederdeutsch über die Sprache des Bremer Stadtrechts von 1303. Das Niederdeutsche blieb bis um 1600 noch Amts- und Kirchensprache, bis um 1620 das Hochdeutsche sich in Kirche und Schule durchsetzte, befördert von den meist aus Mitteldeutschland stammenden Juristen: 1567 in der gräflichen Kanzlei, seit 1575 im Obergericht, 1581 im Niedergericht 0ldenburg; von 1593 städt. Syndici nur hochdeutsch. Bei Ratsherren, Kaufleuten, Stadtbaumeister länger Niederdeutsch im Gebrauch. Anfang des 20. Jahrhunderts tritt das Niederdeutsch in 0ldenburg stärker zurück, ohne daß 0ldenburg schwächend auf den Landkreis einwirkt. Die Mundart gehört in das Niedersächsische, und zwar in das Teilgebiet Soltau-Bremen-Oldenburg, das Gös (mit Abfall des -e) = Gänse und us 'uns' spricht.
Wirtschaft
Verwaltung
Rat
- um 1299 Scabini opidi Aldenburgensis.
- 1307 Sigillum consulum oppidi in Aldenborch.
- 1334 “De ratmanne mit den wisesten user stad“.
- 1345 Stadtrechtsurkunde: 18 Ratmannen gewählt auf Lebenszeit, deren je 6 ein Jahr lang die laufenden Geschäfte führen sollten.
So zerfiel der Rat in 3 Abteilungen, „Schofe". Jeder Schof bestand aus 1 Bürgermeister und seinen „Kumpanen", von denen einer als Kämmerer die Stadtrechnung führte. Der 6. Januar, der Stadtgründungstag, war der Tag des Ratswechsels. Ausgeschiedene Mitglieder wurden durch Neuwahlen auf Lebenszeit ersetzt. Der Rat wählte, die Bürger stimmten zu, der Graf bestätigte. Rechte des Rats im Mittelalter ziemlich weitgehend. Übergriffe beschränkt durch Verträge mit dem Grafen 1510 und 1587, gräfliche Verordnungen 1592 und 1612. Stadtschreiber im Mittelalter ein rechtskundiger Geistlicher, im 16. Jhdt. Notare, seit 1593 ein rechtsgelehrter Syndikus.
Nach 1676 Verringerung des Rates auf 2 Schofe von je 4 Mitgliedern, die jährlich wechselten. Seit 1694 einer der beiden Bürgermeister ein Rechtsgelehrter, der seit 1773 ständig den Vorsitz führte. 1811-13 ein Maire mit Munizipalrat. Moderne Stadtordnung 1833: periodisch gewählter Stadtmagistrat mit rechtsgelehrtem „Stadtdirektor" (später Bürgermeister, dann Oberbürgermeister) und Syndikus, ebenso in den Landesgemeindeordnungen von 1855, 1873 und 1921. Seit 1935 (Reichsgemeindeordnung) Oberbürgermeister mit Beigeordneten. Nach 1945: Oberbürgermeister als Vertreter des politischen Stadtrats und Oberstadtdirektor als Kommunalbeamter.
Gericht
- Vor 1345 Gogericht 0ldenburg unter Vorsitz des gräflichen Haus- (Schloß-) Vogts.
- Seit 1345 Stadtgericht unter Vorsitz eines vom Grafen ernannten Stadtrichters. Beisitzer (Kornoten) Bürger (anfangs auch Burgmannen), darunter 6 Vertreter des Rates. Urteilsfinder (ordelslude) vom Richter aus dem „Umstande" bestellte Bürger.
- Seit 1690 hatte die Stadt auch die „Jurisdiktion vor den Toren".
Nächste Berufungsstelle Bürgermeister und Rat, oberste im Mittelalter der Rat zu Bremen, in peinlichen Sachen vom Grafen beansprucht, daher mehrfach Kompetenzstreitigkeiten. Nachdem der Graf 1561 im Niedergericht als höchste Instanz in allen Berufungsfragen anerkannt, Aufhören der Rechtsbelehrungen von Bremen, seit 1587 Befragung juristischer Fakultäten im Einverständnis mit dem gräflichen Obergericht. Todesurteile bedurften gräflicher Bestätigung. Seit 1581 Stadtrichter gelehrte Juristen, im 16. Jh. Eindringen römischen Rechts. Nachdem 1680 dem Rat auch das Niedergericht übertragen, keine gräflichen Stadtrichter mehr ernannt. Bürgermeister (seit 1694 einer ein Rechtsgelehrter), Ratsherren und der seit 1593 rechtsgelehrte Syndikus bilden fortan ohne Kornoten und Umständer das Stadtgericht. Seit 1635 Ort des Gerichts ständig das Innere des neuen Rathauses. In französischer Zeit 1811-13 Tribunal. 1814 Erneuerung des Stadtgerichts als Funktion des Stadtmagistrats, 1833 aufgehoben, seine Gerichtsbarkeit dem Landgericht übertragen.
Vertretung der Bürgerschaft
Gemeinde 1307 (universitas civium), 1345 („menheyt“), die Vierundzwanzig von wegen der Gemeinde 1426, die Geschworenen der Gemeinde seit 1463, die geschworenen Ämter und Vorsprachen der Bürgerschaft 1500. Seit 1706 Älterleute der Kaufmannschaft, die mit den Geschworenen (Vertretern der Handwerker) das Bürgerliche Kollegium bilden. Seit 1833 Stadtrat, Vertreter der Gesamtgemeinde, gewählt von den Bürgerrechtsinhabern. Keine Geschlechtergilde, aber im 16.-18. Jh. Patriziat.
Landesherrschaft
Landesherren
- 1150-1667 0ldenburg war Sitz der Grafen von Oldenburg
- 1667-1773 0ldenburg war Sitz der dänischen Statthalter
- 1815 war Oldenburg Hauptstadt des Großherzogtums 0ldenburg, seit 1918 des Freistaates bzw. des Landes Oldenburg.
- 1785-1918 Oldenburg Residenz der Herzöge bzw. Großherzöge von 0ldenburg
- 1933-45 0ldenburg Sitz des Reichsstatthalters von 0ldenburg und Bremen bzw. des Gauleiters Weser-Ems.
- 1947 Land Niedersachsen, Oldenburg Sitz des Präsidenten des Niedersächs. Verwaltungsbezirks 0ldenburg, und dessen Hauptstadt.
Kriegerische Ereignisse
- 1167 Belagerung durch Herzog Heinrich d. Löwen
- um 1270-72 Oldenburg fiel bei einem Ministerialenaufstand dem Ritter Rotbert von Westerholt in die Hände, dieser ließ die Stadt anzünden
- 21.7.-4.8.1474 Belagerung der Stadt durch vereinigte Truppen der Hansestädte Hamburg und Bremen, der Ems- und Weserfriesen und des Bischofs von Münster zur Bezwingung des Grafen Gerd (Artilleriebeschuß).
- 1679 Brandschatzung durch franz. Truppen.
- 1811-13 Einverleibung in das franz. Kaiserreich und franz. Besatzung.
- 1943 und 1945 Im zweiten Weltkrieg einzelne Luftangriffe, Artilleriebeschuß Mai 1945.
Reichssachen
Seit dem Mittelalter ist 0ldenburg allmählich von einer Residenz der Grafen und dem Sitz eines gräflichen Drosten zum Mittelpunkt der Landesverwaltung mit einer Vielzahl von Verwaltungs- und Gerichtsbehörden aufgestiegen. Oldenburg war von 1848-1933 Tagungsort des Landtags des Großherzogtums bzw. Freistaats Oldenburg.
Kriegswesen
Wehrhoheit
Die Wehrhoheit blieb auch nach 1345 im Besitz des Grafen von Oldenburg. Die Bürger waren zur Heeresfolge gegen „alle nedderland" (d. h. die fries. Marschen) verpflichtet. Daher wirkten städtische Aufgebote mit bei den Feldzügen gegen die Butjadinger (1501-14), aber auch 1547 zur Rückeroberung Delmenhorsts gegen die Münsterländer mit. Konflikt des Grafen mit der Stadt entstand 1587, als gräfliche Hauptleute die Bürgerwache der Stadt mit visitierten. Einige Jahre später beanstandete der Graf die mangelhafte Wehrhaftigkeit der Stadt und der Bürgerwache, für die seit 1581 jährlich 2mal Harnischschau vorgeschrieben war.
Die Stadt war eingeteilt in 3 Wehrbezirke oder Quartiere unter je einem der 3 Bürgermeister. Die Quartiere zerfielen in sogenannte Rotten unter Rottmeistern. Bei der Mannzahl im Jahre 1581 stellte die Stadt 440 Bewaffnete in 44 Rotten. Von der tauglich befundenen Mannschaft wurde etwa 1/3 als Ausschuß, d. h. Auslese bestimmt, die sich zu bestimmten Zeiten im Gebrauch der Waffen übte. Die Ratsherren waren verpflichtet, sich ein reisiges Pferd (reyßige pferdt = Kriegspferde) zu halten. 1622 machten jeden Abend 70 Mann der Bürgerschaft, neben den Bürgeroffizieren, aber zugleich des Grafen Offiziere die Runde, die gräfl. Söldner hielten die Hlg.-Geist-Pforte mit besetzt. In 0ldenburg zählten 1667 diese Söldner insgesamt 319 Mann und lagen in Bürgerquartier. Sie beanspruchten Servis, d. h. Lager, Feuerung, Licht, Kochgerät, Salz und Sauer. Seit 1677 dän. Militär einquartiert, für dessen Unterkunft 1681 Barakken errichtet wurden. An Stelle der Einquartierungslast trat das „Servisgeld".
Die ordinäre Bürgerwacht wurde auf 42 Mann festgesetzt. Einteilung der wehrhaften Bürgerschaft in 5 Kompanien, deren Offiziere gewählt und durch Bürgermeister und Rat ernannt wurden. Vor den Kapitäns präsentierte auch das Königlich dänische Militär. Ein Stadt- Wachtmeister hatte die Bürgerschaft einzuexerzieren, bestimmte den Wachdienst und war Wachvorgesetzter, kontrollierte das Torschließen und übergab dem regierenden Bürgermeister abendlich die Torschlüssel. Aus der gräflichen Zeit her hatten die Bürger nur die 3 sogenannte Bürgertore zu besetzen (Haarentor, Heiligengeisttor, Stautor), das früher von gräflichen Soldaten bewachte Dammtor wurde in der „Dänenzeit" vom königlichen Militär besetzt. Um 1730 war der städt. Wachdienst auf 16 Mann reduziert, die für Geld dienten und in den Wachlokalen mit Familie wohnten.
Schützengilden
Auf Antrag der Bürgerschaft von der dänischen Regierung 1689 Scheibenschießen angeordnet, um die „Hausleute zur Anschaffung und Gebrauch des Gewehrs zu gewöhnen", mit Aufrichtung von Vogelstangen. Ein Bürgerschützenkorps 1816 gegründet Daraus entwickelte sich der Schützenverein.
Garnison
Dänisches National Regiment 1765 aufgehoben, als Garnison blieb eine dänische Invalidenkompanie zurück, die 1773 von dem Herzog von Holstein-Gottorp-Oldenburg übernommen wurde. Wegen Über¬alterung der Mannschaft wurde ein Hzg. Inf. Korps errichtet (sog. „Knobelgarde"). 1806 holl., 1811-13 franz. Besatzung. Oberst Wardenburg begründete 1813 das Oldenb. Inf.-Rgt. mit 2 Batl., das 1819 den Kasernenneubau am Pferde¬markt bezog, später auf eine Brigade von 2 Rgt. verstärkt wurde (2. Kaserne am Pferdemarkt 1835). Im Zuge der Bundesbewaffnung folgten 1836 das Art.-Korps, 1848 das Drag.-Rgt. Konvention mit den Hansestädten 1834 wegen einer gemeinsamen oldenb.-hanseatischen Brigade, 1867 Militärkonvention mit Preußen. Bis 1914 standen in 0ldenburg das Inf.-Rgt. 91 mit dem Brigadestab der 37. Inf.-Brig., die I. Abt. des Feldart.- Rgts. 62, das Drag.-Rgt. 19. Nach dem ersten Weltkrieg Reichswehr Inf.-Rgt. 16. Seit 1934 neu hinzu: Flak-Rgt. 11/26 sowie Fliegerhorst. Mai 1945 Besetzung durch Kanadier, abgelöst durch englische Besatzung, 1949 vorübergehend dänische Besatzung.
Siegel, Wappen, Fahne
- Ältestes Siegel: 3fach getürmte Stadt¬mauer mit leerem Tor.
- Kleines Siegel: Stadtbild mit Ringmauer und Grafenschild in einer Mauernische (bekannt seit 1366).
- Großes Siegel: Frei schwebende Stadtmauer mit 3 Türmen und einer Bischofsfigur (St. Lambertus) im Tor, gräfl. Wappen auf 2 Turmfahnen und 2 Schilden (seit 1366).
- Wappensiegel: 3fach getürmte Stadtmauer mit Grafenschild im Tor in streng heraldischen Formen (seit 1622).
- Farben: Rote Stadtmauer in gold. (gelbem) Felde.
- Das älteste gräfliche Wappen: 2 rote Balken in gold. Felde (die „fünf Stücke").
- Stadtflagge: Gelb mit 2 roten Längsstreifen.
Finanzwesen
Münzwesen
Münze des Grafen von 0ldenburg, zuerst erwähnt 1310. Aus dem 14. und 15. Jhdt. bekannt Hohlpfennig, Turnosgroschen, Schwaren und Grote. 1502 Münzvertrag mit Groningen. Erste Taler und Teilstücke von Anton I. 1535, auch Goldgulden. Münzstätte stillgelegt 1597. Wiedereröffnung 1759 durch Friedrich V. von Dänemark. Prägung von 50 verschiedenen Münzsorten bis 1765.
Steuern
Die Grafen von Oldenburg behielten sich 1345 den Zehnten (von selbstgebautem Getreide) und den Wurtzins (Grundzins, von einem Teil der städt. Hausplätze und anderer Grundstücke) vor, von anderen Steuern waren die Bürger frei. Von 1579 an das „Opfer- und Wächtergeld" belegt, 2 Steuern verschiedener Herkunft, die in eine Kasse flossen (Opfergeld ursprüngl. Beitrag zur Kirchenbaukasse). Von 1626 an wurde die Stadt 0ldenburg zu den Landeskriegssteuern und weiterhin zu allen Landessteuern herangezogen. Aus der seit 1620 der Stadt auferlegten Einquartierungslast ging das Servisgeld hervor, eine Art Ablösungssteuer für Soldatenbeköstigung, noch nach Erbauung der Kasernen bis 1855 erhoben. Große Einnahmen hatte die Stadt aus dem mittelalterlichen Abzugsrecht:1/3 vom Bürgergut, das durch Wegzug oder Vererbung nach auswärts ging, wurde eingezogen. Die dänische Regierung ermäßigte den Satz 1694 auf 1/10 unter Ausdehnung auf das ganze Land; Abschaffung für die Stadt erst 1852. Städtische Konsumtionssteuer (Oktroi) bestand 1825-73.
Zoll
Der Zoll 1345 dem Grafen vorbehalten. Zolltarif von 1428 betrifft meist Ausfuhrgüter. Aus dem Verbot der Einfuhr fremder Getränke entwickelte sich die Bier- und Weinakzise, an der die Stadt Anteil erhielt, ebenso an dem Salzzoll und dem Zoll für Durchgangswaren.
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
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Geschichte
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Genealogische Quellen
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
GOV-Kennung | OLDURGJO43CE | ||||||||||||||||||||
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Karte |
TK25: 2815 |
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Zugehörigkeit | |||||||||||||||||||||
Übergeordnete Objekte |
Oldenburg, Oldenburg i. O., Oldenburg (Oldenburg), Oldenburg (Oldb) ( StadtStadtkreisKreisfreie Stadt) |
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