Gilde

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Definitionen

„Eine Gilde im engeren Sinne war im Mittelalter ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Kaufleuten (Patrizier) einer Stadt oder einer Gruppe fahrender Händler zum Schutz und zur Förderung gemeinsamer Interessen. Im weiteren Sinne wurden mit dem Begriff auch Handwerkergenossenschaften erfasst. Allerdings werden diese doch primär und zur Unterscheidung von den kaufmännischen Vereinigungen als Zünfte bezeichnet. In manchen europäischen Sprachen wird allerdings auch das Wort ‚Gilde‘ in Zusammenhängen verwendet, die offenbare Zünfte wie Gilden gleichermaßen meinen können wie z. B. im Englischen guild. In den romanischen Sprachen, wie z. B. dem Italienischen, unterscheidet man zwischen den Arte maggiori und den Arte minori für solche Zusammenschlüsse des 15. Jahrhunderts.“<ref>Artikel Gilde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.</ref>

Überregionale Gildenverfassung

Gilden wählen Bürgermeister und Rat

Bei dem Begriff „Gilde“ ist „(Handwerker)Zunft, Bruderschaft und teilweise auch Bauerschaft gemeint, daher auch die Bezeichnung (Handwerker)Amt. Die unterschiedlichen lokalen Regelungen sind im „Deutschen Städtbuch“ dargestellt, dort ist auch der jeweilige Status der Städte berücksichtigt. Von "Patriziern" ist dort nicht die Rede.

Für die Handwerkerschaft und Kaufleute nahmen somit regional unterschiedlich und abhängig vom Status der jeweiligen Stadt die Gilden, Zünfte und „Ämter“ (!) auf Broterwerb und Wirtschaftsleben in Deutschland massiven Einfluß, so auch in der Reichsstadt Dortmund:

  • 1260 (1259) März, Statut über die Dortmunder Ratswahl: die sechs Gilden sollen je 2 aus jeder Gilde wählen, diese 12 Leute sollen 6 aus der Reinoldsgilde (Gilde der Kaufleute) hinzuwählen, diese 18 mit dem alten Rate zusammen den neuen Rat wählen. 1260 (1259) März.
    • Westfälisches Urkundsbuch Nr.7, Uk. 1049.
      • In der Reichsstadt Dortmund stehen der Reinoldsgilde im ausgehenden Mittelalter noch sechs Gilden mit politischen Rechten gegenüber (Loher und Schumacher oder Johannisgilde , Bäcker. Fleischhauer, Schmiede, Butterleute, Krämer), während die politisch nicht berechteten Verbände der Goldschmiede, Weißgerber, Wollenweber, Schröder, Leineweber und Schreiner die Bezeichnung „Ämter“ führen. Für die Folgezeit gibt es wenig Dokumente über die Reinoldigilde. Ab ca. 1340 wird es still um die Reinoldigilde, es kommen danach andere Gilden (Wandschneider) zum Zuge.

Lokale Hinweise über Gilden finden sich unter anderem im Deutschen Städtebuch unter dem Punkt Verwaltung/Vertretung der Bürgerschaft. Eingetragen sind bereits die angeführten Städte unter

Regionale Beobachtungen

Westfalen

Um 1600 waren z.B. in Borken (Kreis Borken) 11 Gilden mit 143 Mitgliedern aufgezählt. Für die Wollweber- und Tuchmachergilde wurde 1346 eine Satzung erlassen.

Die Gilden waren eine Art familiäre Verbrauchs- und Absatzgemeinschaft, die den einzelnen aus der Gefahr der wirtschaftlichen - sozialen Unsicherheit herausholte und ihm dafür die Solidarität der Gleichbetroffenen versprach. Als Handwerker suchte man eigentlich nicht den Reichtum, sondern die Sicherheit im Erwerb der täglichen Nahrung.

Die Gildenrolle oder Bestätigung enthielt u.a. Bestimmungen über die Aufnahme in die Gilde, die Lehr- und Gesellenzeit, die Meisterprüfung, die Anzahl der "Knechte", die ein Meister beschäftigen durfte und über die Qualität des handwerklichen Erzeugnisses.

Die Rolle wurde vor den Bürgermeistern und dem Rat beschlossen und mit dem Siegel der Stadt versehen. Da Gildenrollen bis in das Mittelalter zurückreichen sind sie eine unschätzbare Quelle für die Heimat- und Familienforschung, da daraus auch u. a. Erbfolgen zu entnehmen sind.

Referenzen

<references/>

Vergleiche

Hinweise

Deutsche Archivalienbeispiele