Amt Weener

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Bestimmungen von Geburts- und Tauforten im Fürstentum Ostfriesland: Ältere Orts- und Flurnamen sind häufig mit einer früheren Eigenart der Landschaft oder der ehemaligen Lage der Ansiedlung (Umsiedlung durch Moorabbau) oder seiner Geschichte verknüpft. Entsprechend der Mundart (hier Niederdeutsch) und deren Veränderungen ist ihre Schreibweise uneinheitlich. Hilfreich ist bei der Zuordnung in sich verändernden Verwaltungsstrukturen auch die Le Coqsche Karte von Nordwestdeutschland (1797-1813)[1]

Landesherren[Bearbeiten]

Königreich Hannover, Fürstentum Ostfriesland, Amt Weener[Bearbeiten]

Grenzlagen[Bearbeiten]

1817: Grenzt im Osten an das Amt Leer, im Süden an den Kreis Meppen, im Westen an das Königreich der Niederlande und an das Amt Jegum, im Norden an das Amt Jegum.

Amtsvogtei Weener[Bearbeiten]

Untervogtei Weningermoor[Bearbeiten]

Untervogtei Weener[Bearbeiten]

Untervogtei Stapelmoor[Bearbeiten]

Amtsvogtei Bunde[Bearbeiten]

Untervogtei Wymeer[Bearbeiten]

Untervogtei Bunde[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

Bibliografie[Bearbeiten]

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis[Bearbeiten]

Die angegebene Kennung ist nicht bekannt.