Bayern Verwaltungsorganisation

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 8. August 2025, 18:15 Uhr von Thuerheimer (Diskussion • Beiträge) (→‎Bayern Unterteilung der Verwaltungseinheiten)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie
1806 bis 1871: Regional > Historisches Territorium > Königreich Bayern
1871 bis 1918: Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Bayern
1919 bis 1933 Regional > Deutschland (Weimarer Republik) > Bayern
1945 bis heute Regional > Bundesrepublik Deutschland > Bayern > Bayern Verwaltungsorganisation

Allgemeine Information Bayern[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Bayern Verwaltungsorganisation 1808 bis heute[Bearbeiten]

Im Jahr 1808 wurde innerhalb des Königreich Bayern eine neue Verwaltungsorganisation eingeführt (Staats- und Verwaltungsreform nach Montgelas). Das damalige bayerische Land wurde in administrative Verwaltungseinheiten eingeteilt, die sogenannten Kreise. In den folgenden Jahrzehnten wurde diese Einteilung mehrere Male geändert sowie auch die Namen der Kreise und die generelle Bezeichnung der räumlichen Verwaltungseinheiten.


  • Kreis - in der bayerischen Vergangenheit spezifizierte dies eine große administrative Einheit - vergleichbar mit Regierungsbezirk !
  • Regierungsbezirk - dies ist die heutige Bezeichnung für die oberste administrative Einheit (ähnlich den alten o.g. Kreisen)


siehe auch: Bayern Unterteilung der Verwaltungseinheiten

Namen der alten Bayerischen Verwaltungseinheiten[Bearbeiten]

  1808 1810 1817
(Name Kreis)
1837
(Name Kreis)
1933 - 45
(Name Kreis)
1946 bis heute
(Name Regierungsbezirk)
Altmühlkreis entstanden  aufgelöst         
Eisackkreis entstanden aufgelöst        
Etschkreis entstanden aufgelöst        
Illerkreis entstanden   aufgelöst      
Innkreis entstanden   aufgelöst      
Isarkreis entstanden     Oberbayern Oberbayern Oberbayern
Lechkreis entstanden aufgelöst        
Mainkreis entstanden   Obermainkreis Oberfranken Oberfranken und Mittelfranken
(1933-1948)
Oberfranken
Naabkreis entstanden aufgelöst        
Oberdonaukreis entstanden     Schwaben und Neuburg Schwaben
(1939)
Schwaben
Pegnitzkreis entstanden aufgelöst        
Regenkreis entstanden     Oberpfalz und Regensburg Niederbayern und Oberpfalz Oberpfalz
Rezatkreis entstanden     Mittelfranken Oberfranken und Mittelfranken
(1933)
Mittelfranken
Rheinkreis     Rheinkreis
(entstanden 1816)
Pfalz Saarpfalz heute: Rheinland-Pfalz
Salzachkreis entstanden   aufgelöst      
Unterdonaukreis  entstanden     Niederbayern Niederbayern und Oberpfalz Niederbayern
Untermainkreis     Untermainkreis
(entstanden)
Unterfranken und Aschaffenburg Mainfranken
(1938)
Unterfranken


Bayern Unterteilung der Verwaltungseinheiten[Bearbeiten]

Bayern - 1808 bis 1939

Ab 1802 gab es als Finanzbehörden die Rentämter, die 1919 in Finanzämter umbenannt. wurden.

Ab 1807/1808 gab es Landgerichte älterer Ordnung (Justiz und Verwaltung), Stadtgerichte (nur Justiz), Herrschaftsgerichte (Justiz und Verwaltung) und Ortsgerichte/Patrimonialgerichte (nur freiwillige Gerichtsbarkeit => Aufgaben der späteren Notariate). Ab 1848 (Revolution) wurden die Herrschafts- und Patrimonialgerichte aufgelöst (und in die Landgerichte eingegliedert oder als Landgerichte ä.O. II. Klasse weitergeführt), wobei manche Herrschaftsgerichte als Königliche Gerichts- und Polizeibehörden (Polizei = Verwaltung) bis 1852 weiterbestanden.


1862 Trennung von Justiz und Verwaltung

Die Verwaltung ging auf die Bezirksämter (1939 Umbennenung in Landkreise/Landratsämter) über.
Die Landgerichte (nur noch für Justiz) bestanden weiter und für die nichtstreitige (freiwillige) Gerichtsbarkeit wurden Notariate eingerichtet. Die Landgerichte wurden 1879 in Amtsgeriche umbenannt.
Ein Bezirksamt bestand typisch aus 1 bis 3 Landgerichten und Rentämter.

1862 war eine echte Verwaltungsreform, so wie wir noch heute die Behördenstruktur kennen.


  • Abkürzungen:
    • RA = Rentamt
    • LG ä.O. = Landgericht (ä.O.) / Landgericht älterer Ordnung
    • LG = Landgericht (nach 1862) / auch Landgericht mittlerer Ordnung
    • BA = Bezirksamt


Bayern - 1946 bis heute

Seit 1946 wird die Bezeichnung Regierungsbezirk für die größere administrative Einheit verwendet. Jeder Regierungsbezirk ist unterteilt in Landkreise und Kreisfreie Städte sowie Städte/Gemeinden (und die darin zusammengeschlossenen Orte).

Heute wird auch manchmal für die Bezeichnung - Landkreis - das kürzere deutsche Wort Kreis benutzt. Bezogen auf Bayerns vergangene Verwaltungsorganisation muss man die früheren alten Kreise jedoch eher mit einem Regierungsbezirk gleichsetzen.

1972 bis 1978 gab es die Gebietsreform, wobei hier nur größere Verwaltungseinheiten geschaffen wurden.

  • Abkürzungen:
    • Reg.Bz = Regierungsbezirk
    • LK = Landkreis
    • KfS = Kreisfreie Stadt
    • Gmd = Gemeinde

Weblinks[Bearbeiten]


Wappen des Bundeslandes Bayern Regierungsbezirke im Bundesland Bayern (Bundesrepublik Deutschland)

Mittelfranken | Niederbayern | Oberbayern | Oberfranken | Oberpfalz | Schwaben | Unterfranken