Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
(Dieser Artikel muss durch die Erläuterung der geschichtlichen Zusammenhänge und begleitende Übersichtskarten weiter ausgebaut werden.)
Der Begriff
Entstehungsgeschichte
Heiliges Römisches Reich (kurz: HRR), später Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ist die offizielle Bezeichnung für das Reich, das sich 962 mit der Regentschaft von Otto I. aus dem karolingischen Ostfrankenreich herausbildete.
Die Formel Imperium Romanum (Römisches Reich) ist seit der Krönung Karls des Großen im Jahr 800 zum Kaiser mit dem Kaisertitel verknüpft. Kaiser konnte nur werden, wer zuvor zum König von Italien gekrönt worden war.
Zur Zeit Kaiser Friedrichs I. taucht 1157 der Zusatz Sacrum (Heilig) in der Kaisertitulatur auf.
In deutschsprachigen Urkunden tritt die Wendung Sacrum Imperium Romanum (Heiliges Römisches Reich) erstmals im Jahr 1254 auf (Karl IV.).
1438 erscheint erstmals der Zusatz Nationis Germanicae.
Erst seit dem Jahr 1512 ist Sacrum Romanum Imperium Nationis Germanicae (Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation) die offizielle Bezeichnung des Reiches.
Das Ende des Heiligen Römischen Reiches.
Nachdem Napoleon I. 1804 zum erblichen Kaiser der Franzosen gekürt wurde, ernannte sich der letzte römische Kaiser Franz II. zu Franz I. Kaiser von Österreich.
1815 organisierten sich unter dem Namen Deutscher Bund die deutschen Fürsten. zu einer de facto Nachfolgeorganisation des HRR.
Bedeutung
Es handelt sich beim HRR keineswegs um einen Staat, sondern vielmehr um ein Konglomerat von vielen einzelnen Herrschaftsbereichen. Die Reichsfürsten wählten aus ihrer Mitte einen deutschen König (vergleiche Kurfürst). Dieser beanspruchte die Kaiserkrone.
(muss weiter ausgebaut werden)
Das Gebiet
Reichskreise
Nach der Reichsreform von 1500 bzw. 1512 wurde das Reich in zunächst sechs, später zehn Reichskreise eingeteilt.
Zum Ende des HRR stellte sich die Einteilung etwa wie folgt dar:
Wurde erst 1512 errichtet und umfaßte die Habsburger Erblande mit Steiermark, Böhmen und Mähren, praktisch die deutschen Länder des späteren Kaiserreiches Österreich (Cisleithanien),sowie die Besitzungen in Schwaben und Elsass, ferner die Bistümer Brixen und Trient und einzelne Gebiete innerhalb des schwäbischen Kreises.
- Burgundischer Reichskreis
- Kurrheinischer Reichskreis
- Fränkischer Reichskreis
- Bayerischer Reichskreis
- Schwäbischer Reichskreis
- Oberrheinischer Reichskreis
- Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis
- Obersächsischer Reichskreis
- Niedersächsischer Reichskreis
- Nicht eingekreist waren:
- Herrschaft Asch
- Reichsstift Burtscheid
- Propstei Cappenberg
- Herrschaft Dreis
- Herrschaft Dyck
- Frauenstift Elten
- Herrschaft Freudenberg
- Herrlichkeit Hörstgen nebst Rittersitz Frohnenburg
- Land Hadeln
- Grafschaft Homburg
- Herrschaft Jever
- Markgrafentum Oberlausitz
- Markgrafentum Niederlausitz
- Herrschaft Kniphausen
- Reichsherrschaft Landskron
- Herrschaft Lebach
- Reichsherrschaft Mechernich
- Grafschaft Mömpelgard
- Herrschaft Nalbach
- Herrschaft Oberstein
- Herrschaft Pyrmont
- Herrschaft Rhade
- Herrschaft Rheda
- Herrschaft Richold
- Herrschaft Saffenburg
- Herzogtum Schlesien (preußischen und böhmischen Anteils)
- Grafschaft Glatz
- Reichsherrschaft Schauen
- Herrschaft Schaumburg
- Herrschaft Schönau
- Abtei Schönthal
- Herrschaft Schwarzenholz
- Herrschaft Stein
- Herrschaft Wasserburg
- Herrschaft Wildenberg
- Kirchspiel Winden
- Herrschaft Wylre
- Grafschaft Fagnolle (Herrschaft, seit 1770 Grafschaft, 1787 zum Niederrheinisch-Westfälischen Kreis)<ref>Graafschap Fagnolle in der Niederländischen Wikipedia (30.10.2008)</ref>
- die Reichsritter und die Reichsdörfer (noch zu ergänzen):
- Reichsland (unvollständig):
(to do)
Reichsgerichtsbarkeit
Mit der Rezeption des des römischen Rechts beginnt der Aufstieg der gelehrten Richter. Die beiden obersten Reichsgerichte waren das Reichskammergericht seit 1495 als vom Kaiser unabhängiges Gericht und seit 1498 mit diesem konkurrierend der Reichshofrat.
Während die Akten und Unterlagen des Reichshofrates (mit wenigen Ausnahmen) noch in Wien zentral gelagert werden, wurden die Akten und Unterlagen der Reichskammergerichte den regional zuständigen Landesarchiven übergeben und stehen dort zur Einsicht bereit. In vielen Fällen gibt es dazu umfangreiche Findbücher (Repertorien).
Kartenmaterial
Internet
Deutsche Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_Römisches_Reich (27.09.2005)
Literatur/Quellen
Überblicksdarstellungen
(Auswahl)
- Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, Vom Ende des Mittelalters bis 1806, München: C.H. Beck Verlag 2006, 133 Seiten, ISBN 3-406-53599-2.
Rezension auf http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de
Rezension auf http://www.sehepunkte.de - Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486 - 1806, Ditzingen: Philipp Reclam jun. Verlag 2005, 179 Seiten, ISBN 3-15-017045-1.
Rezension auf http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de
Rezension auf http://www.sehepunkte.de
Benutzte Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
Anmerkungen
<references />
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
Die Daten in GOV befinden sich im Aufbau. Wie Sie selbst beitragen können, erfahren Sie hier. <gov>object_217966</gov>