Fimpeler (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710
Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.
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Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:
Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Ad 1. Articulum antwortete Fimpeler zu Westrúp: Heiße Johan, seine Fraw Margaretha.
Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 2: Dem Landesherrn äigen zu sein.
Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 3: Hette vor 24 Jahren gewúnnen, das Gewin auf20 Rt veraccordirt und zahlt. Versterb cessat, weilen wüest gelegen, als darauf gekommen.
Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 4: Seine Fraw wehre vom Erbe gebohren.
Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 5: Sie hette nuhr eine Schwester
- Catharina gnant, so freygekauft und ahn Stüer verheyrahtet.
Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 6: Er hette 3 Kinder im Leben:
- Henrich ad 14 Jahre alt,
- Herman ad 7 Jahre,
- Anna Margaretha 9 Jahre, alle äigen.
Länderei[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 7: Er hette 3 Moldt schlecht sändig Saetlandt.
Weydelandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Frage 8: Hette 2 Kämpe, der eine ad 6 Scheffel Landes, der andere ad 1 Moldtgesey, von 4 Jahren zu 4 Jahren drischet.
Wiesengrundt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Kein Wischengrundt.
Mastholz[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Kein Mastholtz.
Gartenlandt[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Ahn Garten 1 Scheffel Roggensaeth.
Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 9: Hette alles selbsten, unter.
Gebäude der Hofstätte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 10: Ein zimblich Wohnhauß, Schaefstall, Backhauß und keine Einwöhner.
Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 11: Hette keine Einzukombsten.
Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 12: Wehre in der Westruper Marcken mitt allem Viehe und Plaggenmatt berechtiget.
Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 13: Ahn die Renthmeisterey 3 ½ Scheffel Roggen, 3 ½ Scheffel Habern, 3 ½ Rt Dienstgeld.
Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 14: Gebe 1 Rt in monattlicher Schatzung.
Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 15: Dem Pastori zu Haltern 1 Scheffel Gerste, dem Cüster ¼ Roggen.
Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 16: Wehre zwarn das Erbe mitt Schulden beschwert, eß wehre aber Ihme ohne unbewilligte Schulden eingethan.
Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 17: Hette nichts ahnerwúnnen.
Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 18: Hette zwarn gepflantzet, wollen aber im Sande nicht alle wachsen.
Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
Frage 19: Sagte, hette kein Holtz gehawen.
Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]
- Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557