Stadtschulze

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

Bedeutung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Deutsche Ostsiedlung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  1. Im Gebiet der deutschen Ostsiedlung: Lokator (Siedlungsunternehmer) als Ortsvorsteher und die niedere Gerichtsbarkeit ausübender Richter in der von ihm neu gegründeten Siedlung, die er gegenüber dem Landesherrn vertritt
  1. Inhaber eines erblichen Schultheißenamts und eines damit verbundenen, in Erbleihe bzw. als Lehen übertragenen Hofguts, für das der Besitzer zum Roßdienst bzw. dessen Geldablösung verpflichtet sein kann. [1]

Beispiele[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • "Praktische Geschäftsanweisung für die Schulzen der Dorfgemeinden im Preußischen Staate", Franz Schilling, Potsdam und Neustadt-Eberswalde, 1832, Eigenverlag

Fußnoten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)