Sebbel (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710

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Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

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Historische Einordnung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hofsprache 1710[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer.

Identität[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ad 1. Articulum Sagte er heiße Henrich Sebell, hette zwey Frawen todt, deren nahmen Gertrudis Prauest und Anna Schulte von Hagen

Eigenhörigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 2: Wehr nicht frey, sondern hofhörig.

Erbgewinn[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 3: Hette das Erbe gewunnen, das Gewinn mit seines Vatters und Mutters Versterb veraccordirt für 130 Rthlr., so bezahlet.

  • NB: wo pleibt das Versterb dießer zweyen Frawen?

Abstammung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 4: Er, Colonus, wehr vom Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 5: Hette 3 Gebrüder, alß Joan Georg, der geistlich, gestorben, Adolf, welcher halbsinnig, Johan, so frey gekauft und eine Schwester Catharina so ebenfalß freygekauft und zu Liprambtorf aufem Schulteen Hof zu Greve verheirahtet

Kinder[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 6: Hätte 4 Söhne und 2 Döchter, alß

  • Joan Henrich, ein 20 jähriger,
  • Joan Berndt 15 Jahre alt,
  • Joan Herman ad 12 Jahre,
  • Joan Jorgen von 8 Jahren.
  • Catharina, geistlich im Closter
  • Maria 5 Jahre, hofhörig

Saatland[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 7: Hette ungefehr ahn Saetlantlandt 5 Moltgesey, Item noch ahn sechsjährigen Schrap Sandtlandt circitar 3 Moltgesade, im übrigen beruefete ober beziehete sich auf das Lagerbuch.

Weiden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 8: Hette für vier Pferde und sechs Kühe Weidelandt ahn verschiedene Örtter, müßte aber die güsten Rinder in die Weide bestellen.

Wiesen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Ahn Wischengrundt ungefehr ad 3 Fuhder.

Mast[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Hette wenig Holtzgewachs, nuhr bey voller Mastzeit zu 3 Schweinen Mast

Gärten[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Ahn Gartenlandt ad ein Schepfel Einsaet

Ländereinutzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 9: Hette nichts vom Erbe versetzt sondern alles selbst unter.

Wohnungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 10: Das Hauß, Schoppe, Schafstall, Backhauß in zimblichen Standt, aber guten Theils in etwa bawfällig, hette keine Einwöhner.

Einkünfte[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 11: Hette keine Einkünfte zum Erbe noch einige Dienste

Markengerechtigkeit[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 12: Wehre in der Antrupfer Marcke mitt Viehe und Drifft, Plaggenmaett berechtiget.

Pacht[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 13: Sagt, er gebe ahn die Rentmeisrerey zu Dülmen 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Habern, ahn Dienstgeld 3 ½ Goldgulden, ahn Meybedde 2 Schilling, an Herbstbedde 3 Schilling, ahn den Herrn Pastorn zu Halteren Meßkorn 2 Spint Roggen, 2 Scheffel Gerste.

Schatzung[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 14: in ordinari Monatsschatzung gebe 3 Rt..

Onera[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 15: sagt nein

Schulden[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 16: Wehr mitts wenigen Schulden verhaftet.

Pertinentien/Zuschläge[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 17: Hette keine Pertinentien oder Zuschläge zum Erbe gekauft

Mark: Nachpflanzungen[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 18: Hette edictmaeßig gepflantzet.

Holzhau[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Frage 19: Sagte nein, hette kein Holtz gehawen.

Quelle[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557