Ansässigmachung

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Gesetzliche Grundlage

Findmittel

Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (AuVA) gibt es von 1825 bis 1915. Die AuVA liegen in den Staatsarchiven, von 1825 bis 1862 in den Beständen der Landgerichte ä.O. oder Herrschaftsgerichten, danach bis 1915 in den Beständen der Bezirksämter, jeweils bei den Teil-Beständen der Akten. Auch bei Stadt- und Gemeindearchiven können Akten vorhanden sein.

Bayern

Unter https://www.gda.bayern.de/service/findmitteldatenbank wählen Sie das für Ihren Suchbereich zuständige Staatsarchiv aus, z. B. Staatsarchiv München

Unter Suche im Archiv geben Sie dann den Familien- und Ortsnamen ein und erhalten die entsprechende Signatur, z. B. StAM, Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten AV Ebersberg H 130

Die Akten können unter Angabe der Signatur direkt per e-Mail für den Lesesaal bestellt werden.

Findmitteldatenbank

II. Neuere Bestände

B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern
1.) Inneres
Allgemeine innere Verwaltung
Unterbehörden
Landgerichte älterer Ordnung
dort einzelne Landgerichte
dort Ansässigmachung
Bezirksämter
dort einzelne Bezirksämter
dort Ansässigmachung

Dinkelsbühl

Weblinks

Siehe auch