Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/098
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Nr. 16.
§ 4.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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| a. | Angelegenheiten der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit; | |
| b. | Angelegenheiten der streitigen Civil-Gerichtsbarkeit, in welchen beide Parteien den oben genannten Orten angehören; | |
| c. | Entgegennahme von Anträgen und Erklärungen in Sachen der streitigen, sowie der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. |
Strafsachen gehören nicht zu den auf den Gerichtstagen zu erledigenden Geschäften.
Darmstadt, den 14. Mai 1880.
v. Starck.
v. Bechtold.