Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/338
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 30.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
| <<<Vorherige Seite [337] |
Nächste Seite>>> [339] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |
| In dem in Nr. 29 des Reg.-BI. von 1879 publicirten Abdruck des Gesetzes vom 14. Juni 1879, die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben des Staats betr., sind folgende Fehler zu berichtigen: | ||
| 1) Auf pag. 472 ist in der ersten Zeile des Art. 2 zu lesen: | ||
| "Die von den Ständen für eine Finanzperiode bewilligten etc." | ||
| 2) Auf pag. 477 sind in Art. 21 Zeile 2 die Worte: | ||
| "spätestens zu Beginn der zweitfolgenden Finanzperiode" | ||
| an dieser Stelle zu streichen, dagegen dem Schlußworte des Artikels "Finanzperiode" einzufügen. | ||