Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/141
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Nr. 22.
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu # 142 | |
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der Stücke |
a) der volle Nennwerth oder b) eine Einzahlung von |
betrag für jedes Stück. Mark. |
kommen an Reichs- Stempel- abgaben für den Interims- schein in Anrech- nung Mark. |
sind noch zu erheben für jedes Stück. Mark. |
betrag der Abgabe. Mark. |
kungen. | ||||||||
ausländi- scher Währung.. |
deutscher Währung. Mark. |
fremder Währung. |
deutscher Währung. Mark. | |||||||||||