Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B030
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Beilage Nr. 4.
Bekanntmachung,
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Dieburg.
Hallwachs.
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Uebertrag |
7,225 |
47 | ||||||
| Gemeinde | Nieder-Flörsheim | 1,249 |
||||||
| Wachenheim | 647 |
26 | ||||||
| Dieselbe | 403 |
92 | 9,525 |
65 | ||||
| 5) | Ausgeliehene Kapitalien | 71,717 |
||||||
| 6) | Gehalt des Rechners | 464 |
50 | |||||
| 7) | Sonstige Ausgaben | 36 |
56 | |||||
Gesammtsumme der Ausgabe |
81,740 |
71 | ||||||
| Die Gesammt-Einnahme beträgt | 81,804 |
65 | ||||||
| Die Gesammt-Ausgabe beträgt | 81,740 |
71 | ||||||
Verglichen bleibt Rest |
63 |
9 | ||||||
| welcher in baarem Vorrath besteht. | ||||||||
| Mainz, den 18. Februar 1882. | ||||||||
I. V. Heß, Regierungsrath. | ||||||||
die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die drei letzten Ziele von der zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 nach Beilage Nr. 6 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 19. März 1881 vorgesehenen Umlage nicht zur Erhebung kommen sollen.
Dieburg, am 21. Januar 1882.
Hallwachs.