Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/055
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Nr. 14.
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
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| Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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| 1. | Seligenstadt. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Seligenstadt gibt die Nachrichten durch Eilboten weiter an die Bürgermeistereien in |
Mainflingen, | |
| und benachrichtigt den in Seligenstadt stationirten Dammwärter. | |
| 2. | Klein-Krotzenburg. - Bürgermeisterei. |
| 3. | Hainstadt. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. |
| 4. | Klein-Auheim. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Klein-Auheim stationirten Dammwärter. |
| 5. | Groß-Steinheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Groß-Steinheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeisterei Klein-Steinheim. |
| 6. | Mühlheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei Mühlheim benachrichtigt durch Eilboten die Bürgermeistereien in: |
Rumpenheim. | |
| 7. | Bürgel. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Bürgel stationirten Dammwärter. |
| 8. | Offenbach. - a. Kreisamt. - b. Kreisbauamt. - c. Bürgermeisterei. |
| 9. | Kelsterbach. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt durch Benutzung des Bahn-Telegraphen. |
| 10. | Raunheim. - Bürgermeisterei. - NB. Die Beförderung der Depeschen erfolgt mit Benutzung des Bahn-Telegraphen. |
| 11. | Rüsselsheim. - Bürgermeisterei. - Die Bürgermeisterei benachrichtigt den in Rüsselsheim stationirten Dammwärter. |
| Die unterhalb Hanau gelegenen Orte - nach dem Einfluß der Kinzig in den Main - empfangen auch die von der Königlich Preußischen Flußbaubehörde in Hanau an das Kaiserliche Telegraphenamt Darmstadt gerichteten Wasserstandes-Nachrichten. | |
| Das Telegraphenamt Darmstadt gibt auch sämmtliche bei demselben aus Main-Orten (Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg und Hanau) einlaufenden Wasserstands-Telegramme an das Postamt Mainz ab. Diese Nachrichten werden gleichzeitig zugestellt a. dem Kreisamt, b. dem Kreisbauamt, c. der Bürgermeisterei, und sodann nach den rheinabwärts | |