Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B113
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 15. Darmstadt, den 30. Juni 1883.
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
| Inhalt | |
| Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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Beilage Nr. 15. Darmstadt, den 30. Juni 1883.
| Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1883 betreffend. - 2) Uebersicht der für das Etatsjahr 1883/84 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen. - 3) Bekanntmachung, die Niederschlagung von Kopfgeld in der israelitischen Religionsgemeinde Wolfskehlen-Goddelau betreffend. - 4) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1883/84 zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten Umlagen. - 5) Uebersicht der für das Jahr 1883 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Mainz. - 6) Bekanntmachung, die Erhebung einer confessionellen Umlage von den Angehörigen der evangelischen Gemeinde Kastel-Kostheim betreffend. - 7) Namensveränderungen. - 8) Concurrenzeröffnungen.
den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1883 betreffend. Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden 43 Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden - zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer vor 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben - sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 2,1731 Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Die Miniaturansicht konnte nicht am vorgesehenen Ort gespeichert werden vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in drei Zielen, nämlich jedesmal zu Anfang der Monate August, October und December 1883, erhoben werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Küchler. |