Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/132
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die Gehülfen. | ||||
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nie der er Ka te go rie. GII. | |||
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| Zunder- und Schwefelholzkrämer (soweit sie nicht gesetzlich befreit sind). | Beim Einzelbetrieb der hier aufgeführten Gewerbe ist besondere Patentisirung erforderlich. | |||
| Backofenmacher, Bader, Bandagenmacher, Bandweber, Barbier, Bettfedernputzer, Beutelmacher, Bierbrauer um Lohn, Blumenmacher, Bretter- und Lattenmacher, Brodbäcker um Lohn, Brunnenmacher, Buchbinder, Büchsenschäftler und Büchsenausbesserer, Bürstenbinder, Cementwaarenarbeiter, Corsettenmacher, Cravattenmacher, Darmsaitenmacher, Decatirer, Destillirer von Scheidewasser, Dreher in Holz ohne Laden, Düten- und Enveloppenmacher, Druckerschwärzebereiter, Etuiarbeiter, Fegmühlenmacher, Flechtenmacher, Friseur ohne Laden, Fruchtmesser und Fruchtwieger (nicht herrschaftlicher), Fuhrmann um Lohn für die einzelne Fuhr, Gesindevermiether, Glaser, Glasschleifer, Gräbereiunternehmer zur Gewinnung von Erde für technische Zwecke mit Gehülfen, Gypsarbeiter, Häfner, Handschuhmacher, Harz-, Pech- und Theerbrenner, Heuwieger (nicht herrschaftlicher), Holzgeschirrmacher, Holzmesser (nicht herrschaftlicher), Kärcher mit Bespannung, Kammmacher ohne Laden, Kappenmacher ohne Laden, Kesselflicker, Knopfmacher, Koffermacher, Krinolinenmacher, Küfer und Kübler, Kupferschmied für Ausbesserung des alten Geschirrs, Lackirer, Lehmsteinmacher auf den Kauf, Leinreiter, Lohnkutscher mit nur einspännigem Fuhrwerk, Mäkler mit Landesprodukten im Kleinen, Mäkler mit vierfüßigem Vieh, Marmorschleifer, Maurer, Nadler, Nagelschmied, Nätherin zu Haus mit Gehülfen, wenn sie Putz und Kleider verfertigt, Pergamentmacher, Petschaftstecher, Pfeifenbäcker, Pflästerer, | ||||