Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/053
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| Beleg Nummer | zu Art. |
| Nr. ….. | der Hauptcontrole | Rentamt | |
Das Großherzogliche Erbschaftssteueramt
benachrichtigt die Großherzogliche Steuer-Controle, daß die in dem nachstehenden Register verzeichneten Ordnungsstrafen durch die Districtseinnehmerei …………………………………………………… von den bezeichneten Schuldnern zu erheben sind, und daß sich die Summe dieses Registers auf ……….
….. ![]()
schreibe ................................................................................................... .......................................................................... Mark ..................... Pfg.
abschließt.
Darmstadt, den ….. ten …………… 188 .
Eingetragen bei der Steuer-Controle und dem Rentamt
zur Erhebung und Verrechnung für den Monat …………… zugesandt.
Darmstadt, den ….. ten …………… 188 .
Großherzogliche Districtseinnehmerei
zur Erhebung und Ablieferung überwiesen und gleichzeitig die Bescheinigung über den Empfang dieser Urkunde an Großherzogliches Erbschaftssteueramt übersendet.
Handbuch des Rentamts Seite
| Empfangen am ….. ten ……………….. 188 , und eingetragen im Handbuch Seite |
Großherzogliche Districtseinnehmerei
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