Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/073
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 6.
Darmstadt, den 22. April 1885
Bekanntmachung,
die ärztliche Prüfung betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
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Regierungsblatt.
Nr. 6.
Darmstadt, den 22. April 1885
| Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die ärztliche Prüfung betreffend. - 2) Bekanntmachung, die Organisation der Musterungs- und Aushebungsbezirke betreffend. |
die ärztliche Prüfung betreffend.
Es wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß der Bundesrath in seiner Sitzung vom 12. März l. Js. beschlossen hat:
| 1) | daß der im § 29 der Bekanntmachung, betreffend die ärztliche Prüfung, vom 2. Juni 1883, (Regierungsblatt Haupttheil S. 65) auf den 1. December 1883 festgesetzte Termin bis zum 1. November 1885 hinausgerückt werde; | |
| 2) | daß denjenigen Kandidaten der Medizin, welche vor dem Sommersemester 1885 ein bayerisches Lyceum besucht haben, das Lycealstudium als Universitätsstudium im Sinne des § 4 Abs. 4 Ziffer 2 der allegirten Bekanntmachung anzurechnen ist. |
Darmstadt, den 14. April 1885.
Finger.
Fuhr.