Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/054
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 11.
§ 11.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
| <<<Vorherige Seite [053] |
Nächste Seite>>> [055] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: korrigiert | |
| Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |
Die zur Ausführung der Zählung weiter erforderlichen Anordnungen und Bekanntmachungen sind von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik zu erlassen.
Darmstadt, den 2. Mai 1895.
Finger.
Best.