Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/198
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Nr. 36.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
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| 2) | In Hainstadt ist eine Uebergangsstelle mit der Befugniß zur Eingangsrevision des auf der Uebergangsstraße Obernburg-Höchst zur Einfuhr gelangenden Bieres errichtet und dieselbe der Großherzoglichen Ortseinnehmerei Höchst unterstellt worden. |
Darmstadt, den 11. Oktober 1895.
Weber.
Hellwig.