Hessen-Homburg

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Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffsklärung).


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Homburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Homburg.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Hessen-Homburg

Einleitung

Hessen-Homburg ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Allgemeine Information

Politische Einteilung

Hessen-Homburg bestand bis 1866 aus den Ämtern:

Geschichte

1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen

Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).

Archive und Bibliotheken

Archive

Internetlinks

Weitere Internetseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

GOV-Kennung object_284442
Name
  • Hessen-Homburg (1815 - 1866)
Typ
  • Landgrafschaft (- 1806)
  • Landgrafschaft (1815 - 1866)
Karte
   

TK25: 6112

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Deutscher Bund, German Confederation (1817 - 1866) ( Staatenbund)

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum
Meisenheim
         OberamtLandkreis
object_280062 (1815 - 1866)
Homburg vor der Höhe, Bad Homburg vor der Höhe
         Stadt
HOMURGJO40HF (1806 - 1867)