Landschaft (Begriffsklärung)

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Landschaft Begriffsklärung Nach Meyers Konversationslexikon 5. Auflage.

  • Die dem Auge sich in der Wirklichkeit darstellende Gegend.

Geographische Landschaft, siehe Landschaften

  • Landschaft GOV Typ (Verwaltungsbegriff, ähnlich wie Provinz)
  • Im Staatsrechtlichen Begriff soviel wie Landstände.
  • Landwirtschaftliche Kreditvereine, welche zuerst in Preußen entstanden. Die Schlesische Landschaft wurde 1770 gegründet.


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