Stiftung Stoye/Band 50/285

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Stubenrauch

Paul Stubenrauch Testament Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 32 [1668] 30.10.1668. Paul Stubenrauch, Bürger und Riemer zu Leisnig, fühlt sein Ende nahen und bittet die Stadtgerichte zu sich in seine Behausung in der Badergasse. Daraufhin erscheinen bei ihm der Stadtrichter Georg Schönberg und die Gerichtschöppen Franz Kerner und Andreas Scorl, zusammen mit dem Stadtschreiber Augustin Cranach. Sie treffen ihn bei guter Vernunft und Verstand, jedoch schwachen Leibes, in der Stube herumgehend, an. Er möchte seinen einzigen Sohn, Georg Stubenrauch, Bürger und Riemer zu Mügeln, und sein jetziges Eheweib Maria zu Erben einsetzen. Sohn Georg soll das bereits erhaltene Mutterteil behalten, dazu im voraus die Scheune und »vierdte halbe Scheffel Feld zu Mügeln« im bekommen, wie auch des Vaters Handwerkszeug und die Voräthe an Leder. Die restliche ganze Verlassenschaft soll sich dann der Sohn mit der Stiefmutter teilen, jedoch ausgeschlossen den Garten zu Döhlen an der großen Viehweide, welchen das Weib Maria im voraus nehmen soll. 150 fl soll der Sohn Georg seinen jetzigen und nach Gottes Willen annoch hoffenden Kindern zum Besten anwenden. Sollte sein Wohnhaus nach seinem Tode verkauft werden oder der Sohn solches annehmen wollen, so sollte die Stiefmutter anstatt der Herberge 50 fl zuvor heraus bekommen. Und sollte von den anderen Gütern etwas verkauft werden, dann soll davon die Kirche 2 nßo erhalten. Danach verfügte die Stiefmutter, sollte sie vor ihrem Manne sterben, dass dieser alles Vermögen bis zu seinem Tode haben und nutzen sollte. Verstirbt dieser dann auch, so soll der Sohn Georg die Mügelnsche Scheune mit dem zugehörigen Feld, der Mutter Sohn 1. Ehe, Andreas Zimmermann, derzeit Bader zu Mittweida, den Döhlischen Garten allhier im voraus haben und behalten. Das übrige Vermögen sollen sich dann die beiden Stiefbrüder teilen. Dieses Testament wurde von den Gerichtspersonen angenommen, unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel bedruckt. So geschehen zu Leißnigk in Paul Stubenrauchs Behausung in der unteren Stube, den 30. Octobris Anno 1668 nachmittage umb 2 Uhr. Gez.: Georg Schönbergk sen. Stadtrichter, Franz Kerner und Andreas Scorl mpp. Augustin Cranach N.P.C. Judicij Act: juratus mpp. Ist vom Rathe zu Leißnigk publiciret, in Gegenwarth Andreas Müllers als der Stubenrauchischen Witbe Curatoris, wie auch George Stubenrauchs von Mügeln nebens seinem Beystande, den 12. Januarij 1669. Augustinus Cranach N.P.C. Stadtschreiber.

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