Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/104
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Nr. 8.
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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| Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu | |
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| zur Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 4 Jahren. | |
| 21) | David Heinemann, israelitischer Lehrer zu Nieder-Weisel, wegen Verführung zur Unzucht, durch Erkenntniß vom 11. October 1859 in contumaciam in eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren. |
| 22) | Johannes Lochhaas, Schneider von Frischborn, wegen desgleichen, durch Erkenntniß von demselben Tage in eine solche von 3 Jahren. |
| Helene Häuser, ledig, von Rachelshausen, wegen fortgesetzter Schriftfälschung unter erschwerender Zurechnung des fortgesetzten Vergehens des kleinen Betrugs, durch Erkenntniß vom 18. Juli 1859 in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten. | |
| 1) | Conrad Traum von Nieder-Ohmen, wegen Körperverletzung, durch Urtheil vom 21. Mai 1859 in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren. |
| 2) | Georg Oestreich von Freiensteinau, wegen Diebstahls im 7. Rückfall, durch Urtheil vom 23. Juli 1859 in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren. |
| 3) | Caspar Schröder von Ober-Erlenbach, durch Urtheil vom 23. Juli 1859 wegen Landstreicherei im 3. Rückfalle und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. |
| 4) | Heinrich Scharmann von Landenhausen, wegen Landstreicherei im 3. Betretungsfall, durch Urtheil vom 30. Juli 1859 in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren, mit Einschluß der bereits früher erkannten Stellung unter polizeiliche Aufsicht. |
| 5) | Elisabetha Conrad von Eckartsborn, durch Urtheil vom 13. August 1859, wegen einfachen Diebstahls und Verläumdung in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. |
| 6) | Bernhard Klingel von Alsfeld, durch Urtheil vom 21. August 1859, wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfall und Bruchs der Confination in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr. |
| 7) | Johannes Fuchs von Saasen, durch Urtheil vom 24. August 1859, wegen 2 einfacher Diebstähle, 1 kleinen Diebstahls und 2 Eigenthumsbeschädigungen in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren nach verbüßter Strafe. |
| 8) | Heinrich Bottenwieser, Handlungscommis von Rödelheim, durch Urtheil vom 31. August 1859, wegen Betrug und Unterschlagung in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr. |
| 9) | Christian Peppler von Laubach, durch Urtheil vom 31. August 1859, wegen einfachen Diebstahls im 3. Rückfalle in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren. |
| 10) | Catharina Launspach von Beltershain, durch Urtheil vom 24. August 1859, wegen Landstreicherei im 3. Rückfalle und Confinationsbruchs in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, sowie Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf die Dauer von 2 Jahren, jedoch mit Einschluß der noch bestehenden. |
| 11) | Elis. Margaretha Schmidt von Kirtorf, durch Urtheil vom 3. September 1859, wegen Landstreicherei im 2. Rückfalle, Eigenthumsbeschädigung und Confinationsbruchs in eine geschärfte Correctionshausstrafe |