Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/129
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| Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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die Gehülfen. | ||||
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| und Floßsteuermann, Setzschiffer, Spornmacher, Spritzenmacher, Steinmetz, Strohhutmacher von feinen Hüten, Strumpfweber mit 3 bis 5 Stühlen, Tuchmacher mit 3 bis 5 Stühlen, Tuchscheerer und Tuchkratzer, Uhrenmacher ohne Uhrenhandel, Viehhändler mit kleinem Vieh (als Kälbern, Schafen, Ziegen, Schweinen) im Kleinen, Waffelbäcker, Weißgerber, Wollweber mit 3 bis 5 Stühlen, Zeugweber mit 3 bis 5 Stühlen, Zimmermaler | ||||
| Cigarrenmacher mit Gehülfen | ||||
| Desgleichen (sämmtlich mit Gehülfen) Dachdecker, Grobschmied, Gürtler und Ciselirer, Hufschmied, Hutmacher, Messerschmied ohne Laden, Mühlarzt, Porzellanmaler mit Gehülfen, Schlosser, Schreiner, Stahlschleifer, Wagner, Zeugschmied, Zimmermann ohne Holzlieferung für Neubauten. | ||||
| Dreher in Horn oder Metall ohne Laden | ||||
| Desgleichen (sämmtlich ohne Laden) Formstecher (sog. Bildhauer), Graveur in Elfenbein, Meerschaum etc., Kürschner, Kunstdreher, Mechanikus, Optikus, Photograph, Sattler | ||||
Abhängig vom Rang der Orte. (Fixes Steuerkapital für die Orte I. Rangs 40 M., für die Orte II. Rangs 20 M., für die Orte III. Rangs 10 M.) |
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| Agenten (Unteragent) für Assecurationsgeschäfte mit einer Prämieneinnahme von weniger als 5000 M. | Miethwerth u. Geh. | |||
| Bäcker, welche nicht ständig backen, ferner Branntweinbrenner, welche bis 100 Hectoliter jährlich brennen, Färber, nicht für Fabrikanten, Gärtner (Kunst- und Handelsgärtner) ohne Laden, Garkoch, Kaffeewirth ohne Zapfwirthschaft, Oblatenbäcker, Samenklenger im Kleinen, | ||||