Stiftung Stoye/Band 50/279
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Steuer durch diesen Todesfall an ihn, alß seinen natürlichen Vater durch Erbgang recht verfallen, ihm aber solche altershalber einzumahnen unmöglich. Alß (deshalb) wollte er Georg Claußen, Landrichter zu Pulst Vollmacht uffgetragen haben, daß er seinetwegen vor E.E. Rath zu Leisnigk oder wo nötig erscheinen berehte Erbschaft anmahnen, editionem Inventarij, oder iedliche Spezification urgiren transigieren, Geld empfangen, darüber quittieren, undt alles andere thun und verrichten solle, was er in Person hätte thun sollen, können oder mögen, welches er alles prorato et grato achten und gedachten seinen Gevollmächtigten allenthalben schadlos halten wollte. Zu Uhrkundt habe ich ihm diesen Schein unterm Churfürstl. Sächs. vorgedruckten Ambts Innsiegel, und meiner eigenhändigen Subscription ausgeantwortet. So geschehen am 27. Martij Anno 1672. Churfürstl. sächs. Ambtmann zu Meißen Hans Adam Stieglitz (?). Recess Zu wissen, demnach George Steuer zu Doberschitz im verwichenen Jahr seel. verstorben und keine Kinder sondern nur seine Witwe Maria und seinen Vater Matthes Steuer zu Auerschütz hinterlassen. Alß sind heut acto vorm Rathe zu Leißnigk erschienen George Clauß, Landrichter zu Pulst in producierter Vollmacht Matthes Steuers an einem, George Steuers nachgelaßene Witbe Maria, anderen Theils, neben ihrem Vater Martin Michel, so ihr dato ad hunc actem zu Curatore bestetiget worden, und haben sich der wenigen Verlassenschaft halber folgender Gestalt in Güte verglichen, nämlich: Es gibt Steuerische Witwe zu Doberschwitz dem Vater Matthes Steuer vor alle und iede Spensiones (?) 30 Gulden, alß 20 fl iezo alßbald baar und 10 fl zu Lichtmeß 1674. Verspricht aber wofern sie Lichtmeß 1674 mit (der) Auszahlung der 10 fl nicht innen halten würde, daß sodann ietzige 20 fl ganz verfallen und (die) Witbe über ihres Mannes Verlaßenschaft eine eydliche Spezification zu ediren schuldig seyn solle. Das Heergeräte, so viel deßen vorhanden, will die Witbe dem Vater alßobald, wie auch an Mobilia eine Lade überantworten, und weil Georg Steuer noch etwas in seines Vaters Gute zu fordern gehabt, will die Witwe sich deßen hiermit genzlich begeben haben. Wodurch sie genzlich auseinander gesetzet und verglichen seyn und bleiben wollen, welches nicht allein Matthes Steuer Mandatanus sondern auch Steuerische Witbe und der Vater alß Curator mit Handschlagk angelobet und itzt umb künftiger Nachricht willen gegenwärtiger Recess hierüber unter des regierenden Bürgermeisters Unterschrift und aufgedruckten Raths-Siegel abgefaßt. So geschehen Leißnigk den 4. Januarij Anno 1673. Eraßmus Harras B(ürgermeister). Verzicht Acto gestehet George Clauß von Pulst in Vollmacht Matthes Steuers, daß er vermöge des am 4. Jan: 1673 getroffenen Vergleichs von George Steuers zu Doberschwitz nachgelaßener Witbe Maria und dero hernach erfreueten anderem Ehemann Augustin Curthen, wie auch dessen Abkäufern Andreas Micheln, die transigirten 30 fl wohl ausgezahlt bekommen und leistet Mandatarius im Nahmen seines Prinzipalen über solche 30 fl einen ewigen Verzicht. Leißnigk vorm sitzenden Rathe den 23. Junij 1674. Jussu Senatus Augustinus Cranach N.P.C. Stadtschreiber. 279 | |
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